Malta Nebenkosten-Rechner
Sehen Sie die vollständige Kostenaufschlüsselung für den Kauf einer Immobilie auf Malta, einschließlich Stempelsteuer, Notargebühren, Recherchen und AIP-Genehmigung falls zutreffend.
Der genannte Kaufpreis einer Malta-Immobilie ist nicht der Betrag, den Sie tatsächlich zahlen werden. Zusätzlich zum vereinbarten Preis fallen für Käufer mehrere obligatorische Kosten an: Stempelsteuer (der größte Posten), Notargebühren, Rechtsrecherchen und Eintragungen sowie die AIP-Genehmigungsgebühr, wenn Sie als Nicht-EU-Käufer außerhalb einer Special Designated Area kaufen.
Für einen Standard-Kauf von 350.000 EUR durch einen EU-Käufer addieren die Nebenkosten etwa 23.000 bis 25.000 EUR (6,5 bis 7% des Kaufpreises). Erstkäufer sparen erheblich bei der Stempelsteuer durch die Befreiung auf die ersten 200.000 EUR. Die Maklerprovision wird in Malta üblicherweise vom Verkäufer bezahlt, nicht vom Käufer, und erscheint daher nicht in Ihren Nebenkosten.
Dieser Rechner gibt Ihnen die vollständige Aufschlüsselung, damit Sie Ihr Budget genau planen können, bevor Sie ein Angebot abgeben. Geben Sie Ihren Kaufpreis, Käuferstatus und ob sich die Immobilie in einer Special Designated Area befindet ein, um Ihre personalisierte Kostentabelle zu sehen.
Gesamtkosten all-inclusive
373.750 €
Nebenkosten: 23.750 € zusätzlich zum Kaufpreis
- Kaufpreis
- 350.000 €
- Stempelsteuer
- 17.500 €
- Notargebühren (1 bis 1,5%)
- 5.250 €
- Rechtsrecherchen und Eintragungen
- 1.000 €
- Maklerprovision
- Wird vom Verkäufer bezahlt
Schätzungen basierend auf Standardsätzen und Durchschnittswerten. Tatsächliche Kosten hängen vom spezifischen Notar, der Komplexität der Immobilie und eventuellen zusätzlichen Vergünstigungen oder Befreiungen ab. Bestätigen Sie immer mit Ihrem Notar vor Vertragsunterzeichnung.
Wie sich Maltas Nebenkosten aufschlüsseln
Jeder Immobilienkauf auf Malta verursacht mehrere obligatorische Kosten über den genannten Preis hinaus. Hier erfahren Sie, was jeder Posten abdeckt und wer den Satz festlegt.
- Stempelsteuer: 5% des Kaufpreises (Standardsatz). Erstkäufer sind auf die ersten 200.000 EUR befreit. Reduzierte Sätze für UCA-Immobilien (2,5%) und Gozo (2%).
- Notargebühren: 1 bis 1,5% des Kaufpreises. Der Notar übernimmt den Konvenju (Kaufversprechen), Immobilienrecherchen und die endgültige Kaufurkunde. Gebühren sind verhandelbar, liegen aber in diesem Bereich.
- Rechtsrecherchen: 500 bis 1.500 EUR für Planungsbehörde-Recherchen, Grundbuch-Recherchen und Eintragung der Urkunde. Kosten variieren je nach Komplexität der Immobilie.
- AIP-Genehmigung: 233 EUR einmalige Gebühr für Nicht-EU-Käufer bei Kauf außerhalb einer SDA. Bearbeitung dauert 6 bis 8 Wochen. Keine Gebühr innerhalb von SDAs oder für EU/EWR-Bürger.
Häufige Fragen zu Nebenkosten
Was sind die Gesamtkosten beim Kauf einer Immobilie in Malta?
Für einen Standard-Kauf von 350.000 EUR: etwa 17.500 EUR Stempelsteuer + 4.375 EUR Notar + 1.000 EUR Recherchen = 22.875 EUR Nebenkosten, was Ihre Gesamtkosten auf etwa 372.875 EUR bringt (6,5% über dem Kaufpreis). Erstkäufer bei derselben Immobilie sparen etwa 10.000 EUR bei der Stempelsteuer.
Wie viel sparen Erstkäufer bei den Nebenkosten?
Erstkäufer sind von der Stempelsteuer auf die ersten 200.000 EUR des Kaufpreises befreit. Bei einer 350.000-EUR-Immobilie spart dies 10.000 EUR (5% von 200.000). Die verbleibenden 150.000 EUR werden mit dem Standardsatz von 5% besteuert, was 7.500 EUR Stempelsteuer ergibt statt 17.500 EUR.
Kann ich Notargebühren in Malta verhandeln?
Ja, Notargebühren sind nicht gesetzlich festgelegt und im Bereich 1 bis 1,5% verhandelbar. Bei hochpreisigen Immobilien sinkt der Prozentsatz oft Richtung 1%. Der Umfang des Notars umfasst die Erstellung des Konvenju, die Durchführung aller Immobilien- und Planungsrecherchen, die Abstimmung mit der Bank zu Hypothekenbedingungen sowie die Erstellung und Unterzeichnung der endgültigen Urkunde.
Zahlt der Käufer in Malta eine Maklerprovision?
Nein. In Malta wird die Maklerprovision (typisch 3,5 bis 5% plus MwSt.) üblicherweise vom Verkäufer bezahlt. Der Käufer zahlt keine Maklergebühr. Dies ist die Standard-Marktpraxis und wird üblicherweise in der Mandatsvereinbarung zwischen Makler und Verkäufer festgehalten.
Wann ist die AIP-Genehmigungsgebühr erforderlich?
Die AIP-Genehmigungsgebühr (Acquisition of Immovable Property) von 233 EUR ist nur für Nicht-EU/EWR-Bürger erforderlich, die Immobilien außerhalb einer Special Designated Area (SDA) kaufen. EU/EWR-Bürger benötigen nie eine AIP-Genehmigung. Innerhalb von SDAs (Tigne Point, Portomaso, Fort Cambridge, Pendergardens, Manoel Island, SmartCity usw.) gelten weder Nationalitätsbeschränkungen noch Genehmigungspflichten.
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